Das Stiftungskuratorium
Über die Auswahl der Anträge entscheidet
das Stiftungskuratorium. Das Kuratorium besteht aus drei, maximal
fünf Mitgliedern. Die Stifterin ist Vorsitzende des Kuratorium
und bestellt Kurator/innen. Bei ihrem Ableben oder Ausscheiden,
erfolgt die Bestellung der Kuratoren durch das Kuratorium selbst,
das auch eine/n neue/n Vorsitzende/n bestimmt.
Die Kommission besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern, die
aus unterschiedlichen Berufen und Altersgruppen kommen.
Abgesehen von einer Aufwandsentschädigung
sind die Mitglieder des Kuratoriums ehrenamtlich tätig. Das
Kuratorium trifft sich mindestens zweimal im Jahr, um über
die Verwendung der Stiftungsmittel im Sinne der satzungsgemäßen
Zwecke zu beschließen.
Hier stellen sich die Kuratoriumsmitglieder vor:
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