Das Stiftungskuratorium
Über die Auswahl der Anträge entscheidet
das Stiftungskuratorium. Das Kuratorium besteht aus drei, maximal
sechs Mitgliedern. Die Stifterin ist Vorsitzende des Kuratorium
und bestellt Kurator/innen. Bei ihrem Ableben oder Ausscheiden
erfolgt die Bestellung der Kuratoren durch das Kuratorium selbst,
das auch eine/n neue/n Vorsitzende/n bestimmt.
Die Kommission besteht zur Zeit aus fünf Mitgliedern, die
aus unterschiedlichen Berufen und Altersgruppen kommen.
Abgesehen von einer Aufwandsentschädigung
sind die Mitglieder des Kuratoriums ehrenamtlich tätig. Das
Kuratorium trifft sich mindestens einmal im Jahr, um über
die Verwendung der Stiftungsmittel im Sinne der satzungsgemäßen
Zwecke zu beschließen.
Hier stellen sich die Kuratoriumsmitglieder vor:
Wir danken den ehemaligen Kuratoriumsmitgliedern:
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