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Das Stiftungskuratorium

Über die Auswahl der Anträge entscheidet das Stiftungskuratorium. Das Kuratorium besteht aus drei, maximal fünf Mitgliedern. Die Stifterin ist Vorsitzende des Kuratorium und bestellt Kurator/innen. Bei ihrem Ableben oder Ausscheiden, erfolgt die Bestellung der Kuratoren durch das Kuratorium selbst, das auch eine/n neue/n Vorsitzende/n bestimmt.

Mitglieder des Kuratoriums
Die Kommission besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern, die aus unterschiedlichen Berufen und Altersgruppen kommen.

Abgesehen von einer Aufwandsentschädigung sind die Mitglieder des Kuratoriums ehrenamtlich tätig. Das Kuratorium trifft sich mindestens zweimal im Jahr, um über die Verwendung der Stiftungsmittel im Sinne der satzungsgemäßen Zwecke zu beschließen.

Hier stellen sich die Kuratoriumsmitglieder vor: