Das Auswahlverfahren
Das Stiftungskuratorium wählt die Anträge
aus, die gefördert werden.
Die Anträge werden vom Kuratorium sorgfältig
geprüft. Dies kann beinhalten, dass die Stifterin und/oder
einzelne Kuratoren sich einen persönlichen Eindruck des Projektes
verschaffen bzw. weitere Informationen einholen (siehe Förderbedingungen).
Das Kuratorium trifft mehrheitliche Entscheidungen.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Stifterin hat bei allen Entscheidungen ein Vetorecht (siehe
auch das Kuratorium).
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